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1225 wird der Orts- bzw. Flurname Marschaninnes (marcidus: sumpfiger Boden) urkundlich erstmals erwähnt. Im 11./12. Jh. war es üblich, den Flurnamen auf die Burg zu übertragen. Dieser Umstand und die ungewohnte Lage im Flachland lassen auf einen Vorgängerbau schliessen. Die heute noch sichtbare Anlage wurde erst im 13.Jh. errichtet und in den folgenden Jahrhunderten mehrere Male umgebaut. Das heutige Aussehen geht hauptsächlich auf die Umbauten des 17./18.Jh. und von 1905 zurück. Vermutlich ist Marschlins als bischöfliche Gründung im 13.Jh. an Ort eines Vorgängerbaues errichtet worden. Am 12.Mai wird die Burg urkundlich erwähnt, als der Ritter Jacob von Marmels vor der Burg verstirbt (Necrologium Curiens S.47“(...) occisus est ante castrum Marzhenins in servitio ecclesie"). 1336 kam es zwischen Bischof Ulrich und dem Grafen Ulrich von Montfort zum Streit um die Burg. Bis das Schiedsgericht entschieden hatte, wurde die Anlage Hug Tumb von Neuenburg anvertraut. Es macht den Anschein, als wäre der Bischof als Sieger hervorgegangen. Er belehnte 1337 Herzog Albrecht von Österreich mit der Burg Marschlins. Am 3. Oktober 1354 vergab Herzog Albrecht die Festung dem Grafen Friedrich von Toggenburg als Lehen und sicherte sich damit Unterstützung gegen Zürich (Regensberger Fehde). Danach kam die Burg in den Besitz der Brandis. 1462 Verkauf der Burg an Ulrich von Brandis zu Eigen. Danach wechselnde Besitzer. Nach 1600 Verwahrlosung der Burg und Trockenlegung der Gräben. 1635 lässt Marschall Ulysses von Salis die Wohnbauten erneuern. 1771 Einrichtung einer Kapelle im Hauptturm. 1905 durchgreifende Umbauten zum heutigen Aussehen.
Ehemalige Wasserburg im Savoyischen Stil errichtet, d.h. regelmässiges Rechteck mit vier Ecktürmen. Ein Eckturm als Donjon errichtet. Die anderen drei Türme ursprünglich als Schalentürme konzipiert. Die Aufbauten auf dem Hauptturm stammen erst von 1905. Ursprünglich nur Zinnenkranz. Starke Umbauten im 17. und 20 Jahrhundert, wobei trotzdem viel der mittelalterlichen Substanz erhalten blieb. Gräben und Annäherungshindernisse weitgehend zugeschüttet oder abgetragen. Keine Reste der Umfassungsmauer mehr vorhanden.